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| RAD im Pott Frühjahr 2009 | Oberhausen |
Bei eisigen 5 Grad unter Null in der Dunkelheit treffen sich Gestalten in Warnwesten und Uniform. Drei Aktive des ADFC und fünf bis sechs Polizisten.
Ihr Vorhaben: Beleuchtungskontrolle. Schon bald wird der erste Radfahrer
gestoppt, schnell checken die Aktiven des
ADFC die Ausstattung. Alles in Ordnung. Für die intakte Beleuchtung und
vorschriftsmäßige Reflektoren gibt es einen "Knoppers" plus
Licht-Infoflyer für die Frühstückspause. Nicht ganz so gut sieht es bei
der nächsten Radlerin aus. Das defekte Rücklicht wird fix repariert.
"War nur ein Draht ab" stellt der ADFC fest. Während der Reparatur gibt
der Polizeibeamte derweil Tipps zur Sicherheit. Helle Kleidung,
Reflektoren an der Kleidung und ein Helm werden empfohlen. "Sehen und
gesehen werden" lautet die simple Überlebens-Regel. An den beiden Tagen
werden so ca. 50-60 RadlerInnen kontrolliert. Cirka 20% der Räder waren
fehlerhaft. 10-20 Euro Bußgeld würde dies normalerweise kosten. An diesem
Morgen blieb es bei einer Verwarnung und einer roten Kerze vom ADFC.
Besonders unter Kindern und Jugendlichen gilt Licht am Rad und
Helm tragen als "uncool". Gefühlte 50% sind ohne oder mit defekten Lichtern
unterwegs.

Foto eines beleuchteten Radfahrers bei Dunkelheit
Um die Gefahr auf der Fahrbahn wissend, brettern etliche Unbeleuchtete über die Gehwege und gefährden dort Passanten.
Auf diese und andere gedankenlose Verhaltensweisen wollte die Aktion aufmerksam machen. Vielleicht ging manchem Dunkelradler dank der Berichte in der lokalen Presse ein Licht auf. Schließlich gefährden sich die "Schwarzfahrer" in erster Linie selbst.
Sicherer wäre es zudem, wenn der Gesetzgeber die Radhersteller zwingen würde, zuverlässige Lichtanlagen zu verwenden. Den (beeindruckend guten) Stand der Technik geben die Normen aus den 50er Jahren des letzten Jahrhunderts nicht wider. 2006 wurde eine Verbesserung der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) im Bundesrat abgelehnt. Während manche Politiker populistisch nach einer Helmpflicht rufen, wird gleichzeitig eine sicherere Technik-Gesetzgebung torpediert. (siehe www.adfc.de/2978_1 ).
So ist eine 10-Lux schwache Dynamo-Funzel gesetzeskonform, während das helle 30-Lux LED-Batterielicht (allein) verboten bleibt. Wieso müssen Reflektoren am Schutzblech ein Prüfzeichen vorweisen, an Packtasche oder Kleidung aber ist alles erlaubt? Die StVZO enthält einen kaum durchschaubaren Wirrwarr an Vorschriften.
In der Praxis sind es durchrutschende Dynamos, korrodierte Kontakte, abgerissene Drähte, durchgebrannte Glühlampen und andere Kleinigkeiten die zum Ausfall führen. Moderne Technik würde die Probleme verringern. Unzuverlässige Technik sollte aber keine Ausrede sein, ohne Licht los zu fahren.
30-60 Euro kosten brauchbare Beleuchtungs-Sets die auch bei einer Kontrolle noch toleriert werden. Für ca. 80-100 ist eine Umrüstung auf eine "gesetzestreue" Nabendynamo-Lichtanlage möglich.
Weitere Informationen zum Thema gibt es unter www.adfc.de/beleuchtung.
Die lokalen Technik-Ansprechpartner des ADFC helfen ebenfalls beratend
weiter.
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