| << Neuer Katalog Bett & Bike 09/10 | zurück zur Jahresübersicht | Messe "Fahrrad Essen" 2009 >> |
| RAD im Pott Frühjahr 2009 | Im Pott |
Das wirkt sich besonders beim Missachten roter Ampeln aus. ADFC-Rechtsreferent Roland Huhn: "Die Bußgelder für Rotlichtverstöße betrugen bisher für motorisierte Verkehrsteilnehmer 50 bis 200 Euro und wurden differenziert auf 90 bis 360 Euro angehoben. Für Radfahrer sind die Beträge zu halbieren." Radfahrer, die beim Überfahren einer roten Ampel ertappt werden, müssen wie bei allen Bußgeldern ab 40 Euro mit einem Punkt in Flensburg rechnen. Der Eintrag blieb ihnen bisher erspart, wenn die Polizei die Dauer des roten Signals von mehr als einer Sekunde nicht sicher nachweisen konnte.
Auch Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen und fehlende Rücksichtnahme auf schwache Verkehrsteilnehmer kann Radfahrern nun Punkte bringen, da das Bußgeld für Kraftfahrer auf 80 Euro angehoben wurde. Am teuersten ist das Umfahren geschlossener Bahnschranken: Statt 225 kostet es für Radfahrer jetzt 350 Euro, hinzu kommen vier Punkte. Der Verordnungsgeber begründet das damit, dass diese Ordnungswidrigkeit kaum anders als vorsätzlich begangen werden kann.
Der ADFC empfiehlt Radfahrern, Bußgeldbescheide generell sorgfältig
zu prüfen und bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit Einspruch
einzulegen. Huhn: "Es kommt immer wieder vor, dass die Bußgeldstelle
bei Rotlichtverstößen versehentlich den vollen Bußgeldsatz für
Kraftfahrer anwendet und drei oder vier Punkte im
Verkehrszentralregister eintragen lassen will."
| << Neuer Katalog Bett & Bike 09/10 | zurück zur Jahresübersicht | Messe "Fahrrad Essen" 2009 >> |