Alltagsradler müssen keinen Fahrradhelm tragen
Erleichterung bei Alltagsradlern: Auch zukünftig dreht man ihnen keinen
Strick daraus, wenn sie ohne Fahrradhelm mit dem Fahrrad fahren. Das hat
das Oberlandesgericht Düsseldorf (I-1 U 278/06) in einem Urteil einem
Radler attestiert, der bei einem Unfall mit einer Fußgängerin vom Rad
gestürzt war und sich schwer am Kopf verletzt hatte.
Zwar hatte die Fußgängerin den Unfall verursacht, das Landesgericht
rechnete dem Radler jedoch wegen Nichttragens eines Helms eine Mitschuld
von 70% an. Nun hat der 1. Zivilsenat des OLG den Radler von jeder
Mitschuld freigesprochen und ihm dadurch die Möglichkeit eröffnet,
Schadensersatz und Schmerzensgeld zu einzufordern. Allerdings haben die
Richter die Möglichkeit zur Revision zugelassen.
Die gleiche Kammer hatte im Frühjahr gegenüber einem Rennradler noch ganz
anders geurteilt. Diese differenten Sichtweisen erklärte das Gericht mit
den völlig unterschiedlichen Fahrweisen der beiden Gruppen und den damit
verbundenen Risiken. So seien bei den meisten Alltagsradlern das
Unfallrisiko und die Eigengefährdung deutlich geringer als bei
Rennradlern.
Löst Fahrradhelm Krise bei der Landesregierung aus?
Da hat sich NRW-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers doch tatsächlich als
Verfechter der Wahlfreiheit beim Tragen von Fahrradhelmen geoutet. Diesen
Schluss lässt zumindest eine Anfang August erschienene Pressemeldung zu,
nach welcher FDP-Fraktionsgeschäftsführerin Carina Gödecke beim
Ministerpräsidenten anfragen ließ, warum dieser bei seinen Touren durchs
Land jüngst zu Beginn der Sommerferien ohne Helm gefahren sei und damit
ein schlechtes Beispiel abgegeben habe. Und das, wo doch sein von der FDP
gestellter Innenminister Ingo Wolf ein ausdrücklicher Befürworter von
Fahrradhelmen sei.
Der Ministerpräsident hat sich davon unbeeindruckt gezeigt. "Er teile zwar
die Auffassung seines Ministers, aber ohne Helm zu fahren sei eine
persönliche Entscheidung von Rüttgers", so seine Staatskanzlei. Dazu nehme
man keine Stellung.
Radfahren ohne Kette?
Bei der alljährlich stattfindenden Fahrraddemo "Tour de Natur" gab es im
vergangenen Sommer folgende merkwürdige Auflage seitens der
Genehmigungsbehörden: "Das Tragen von Gliederketten aus unedlen Metallen
mit mehr als 1 mm Durchmesser ..., ist auf dem Wege und während der
Veranstaltung untersagt." Das ist leichter gesagt, als getan! Was nützt
ein Fahrrad ohne Kette?
HF
Dieser Artikel erschien in der RAD im Pott Herbst 2007.
Für Nachfragen, Kommentare: RadImPott@freenet.de