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| RAD im Pott Herbst 2006 | Im Pott |
Das bedeutet, der Fahrgast kann ein Taxi rufen oder - wo es möglich ist - auf einen zuschlagspflichtigen Zug (ICE, IC oder EC) umsteigen. Die dabei entstehenden Kosten werden bis zu folgenden Höchstgrenzen erstattet: 30 € für BärenTicket und Ticket2000-Besitzer, alle anderen Ticket-Inhaber bekommen maximal 15 € zurück.
Voraussetzung für die Erstattung ist eine Quittung vom Taxifahrer, die auch Angaben zur gefahrenen Strecke enthält, bzw. das Original IC-/EC-oder ICE-Ticket, die zusammen mit dem Erstattungsantrag innerhalb von zwei Wochen beim Verkehrsunternehmen eingereicht werden. Bei höherer Gewalt gilt die Mobilitätsgarantie allerdings nicht. Das Formular zum Erstattungsantrag gibt es unter
www.vrr.de/imperia/md/content/formulare/vrr_mobilitaetsgarantie_2006.pdf.
Wäre jetzt noch zu klären, ob es auch klappt. Berichten Sie uns von Ihren Erfahrungen.
nm
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Weitere Informationen:
www.vrr.de
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