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| RAD im Pott Sommer 2005 | Duisburg |
Dem geschädigten LKW-Fahrer zeigte ich meinen Personalausweis, um die Sache zu regeln. Er bestand aber darauf die Polizei zu rufen. Erst als ich dies getan hatte, bemerkte ich, dass ich am Schienbein leicht verletzt war.
20 Minuten später kam die Polizei, nahm den Unfall auf und maß alles ab. Da eine Körperverletzung aufgetreten sei, müsse die ganze Angelegenheit zur Staatsanwaltschaft, und dass, obwohl ich doch gleichzeitig Verursacher und Geschädigter bin, zumindest was die Verletzung anbetrifft. Deshalb musste ich noch ein ärztliches Attest einholen.
Da die ganze Angelegenheit in der Mittagszeit passiert war, bin ich nachmittags zu meinem Hausarzt gegangen, der nur die Wunde desinfizierte und mir dann eine Überweisung zum Bethesdakrankenhaus gab mit der Behauptung, ich bräuchte ganz bestimmt keine Praxisgebühr zu zahlen.
Als ich dort ankam (wohlgemerkt mit dem Rad, das nur eine leichte Delle in der Felge des Vorderrades hatte), war es mittlerweile 15.30 Uhr. Es gab kurze Diskussionen, ob die Praxisgebühr bezahlt werden muss. Dann wurde der Fall aufgenommen und unter Umständen bekomme ich noch eine Rechnung.
Soweit der Unfallhergang. Für mich ergibt sich daraus folgendes:
1. Straßenbahnen brauchen eine eigene Trasse
2. Stillgelegte Strecken sollten verfüllt oder die Schienen entfernt werden.
3. Wenn keine eigene Trasse vorhanden ist, dann sollte zumindest ein Radweg parallel dazu eine Alternative bieten.
Joachim Schönfeld
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