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| RAD im Pott Sommer 2003 | Duisburg |
Damit werden vielerorts Radwege der Benutzungspflicht unterworfen, die
in keinster Weise den gesetzlichen Anforderungen hierfür entsprechen.
Z.B an Straßen, an denen es für eine solche Anordnung an der
Notwendigkeit fehlt, da die Verkehrssituation ohne eine Seperation des
Radverkehrs völlig sicher ist. Etwa an der Deichstraße in Laar, wo
durchgehend Tempo 30 gilt. Den dortigen Weg am Fuße des Deiches hätte
man wegen zahlreicher Treppenzugänge zur Deichkrone und den
Bushaltestellen ohnehin den Fußgängern vorbehalten sollen.
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