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| Rad im Pott Winter 2001 | Duisburg |
Innenminister Behrens appelliert in einer Presseerklärung zu den Unfallzahlen in NRW für das erste Habjahr 2001 an die Autofahrer, mehr Rücksicht auf den Radfahrer zu nehmen. "Sie sind der schwächere Verkehrsteilnehmer." Gleichzeitig müsse aber auch mehr Disziplin von den Radfahrern verlangt werden. "Verkehrszeichen gelten auch für Radfahrer" betont der Minister.
Dass es auf der "falschen Seite" immer wieder kracht, liegt sicherlich daran, dass ein Autofahrer hier nicht mit einem Radfahrer rechnet. Zwar weist die Polizeistatistik hier den Radfahrer nicht als "ersten Beteiligten" aus. Die Rechtssprechung bei einem Unfall ist aber uneinheitlich. Nutzt der Radfahrer den "falschen" Radweg, muss er meist mit einer Teilschuld rechnen. Anfänglich haben die Richter dem schwächeren Verkehrsteilnehmer mehr Recht zugesprochen. Hier war die Argumentation: "Der Autofahrer hätte hier auch mit einem Fußgänger rechnen müssen". Mittlerweile schließen sich immer mehr Richter dem Argument an, dass auch für den Radfahrer das Rechtsfahrgebot gilt. Dies führt soweit, dass einige Richter das Benutzen des "linken" Radweges als ursächlich sehen und damit alle Schuld dem Radfahrer zusprechen. Hier wird verkannt, dass die "Sorgfaltspflicht des Autofahrer auch immer eine Sicherung zur linken Seite verlangt und dass die Radfahrer dazu erzogen werden, auch den linken Radweg zu nutzen. Sei es, weil nur einseitig ein (benutzungspflichtiger) Radweg angelegt wird, oder weil durch fehlende Querungshilfen große Umwege nötig sind, um das Ziel des Radfahrers zu erreichen.
"Es ist, wie es ist", sagt der Volksmund und der Akademiker erklärt "die normativen Kräfte des Faktischen". Schnelle Änderung der Situation verspricht uns nur die (an uns selbst gerichtete) Frage, ob die Nutzung der "falschen" Radwegeseite den Vorteil bringt, den wir erhoffen. Auch die Aussage einiger "Falschnutzer" ("ich weiß, dass ich hier nichts zu suchen habe und fahre entsprechend vorsichtig"), scheint da wenig zu helfen. Die Unfallzahlen sprechen offensichtlich dagegen. Die Polizei hat ihre Konsequenzen gezogen und bittet die Radfahrer auf der falschen Seite zur Kasse. Das Bußgeld hierfür beträgt 30 DM (15 €).
Was meinen Sie dazu: Nehmen sich die Radfahrer ein Recht, das ihnen nicht zusteht oder sind sie Opfer der vorherrschenden Verkehrspolitik?
Ihre Mitteilung an den ADFC Duisburg, Adresse auf Seite 38 oder im Internet.
Harald Höbusch
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